Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe
Bei der Übernahme des Fahrzeugs hat der Mieter dieses mechanisch überprüft, eine Probefahrt durchgeführt und festgestellt, dass es sich zu Beginn der Mietdauer in einwandfreiem Zustand befand.
Betriebskosten
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Kosten für den Betrieb des gemieteten Fahrzeugs zu tragen, z. B. den Kauf von Kraftstoff.
Mietdauer & Gebühren bei Verspäteter Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgebühr für den gesamten Mietzeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug genutzt wurde oder nicht. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn die Mietstation spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Mietdauer kontaktiert wird und eine Genehmigung für den zusätzlichen Mietzeitraum eingeholt wird, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Andernfalls ist der Mieter verpflichtet, für jeden Tag nach dem Ablaufdatum die tägliche Mietgebühr zuzüglich 50 % als Strafgebühr zu zahlen.
Verantwortung & Rechtliche Haftung
Der Mieter hat mit seiner Unterschrift in Anwesenheit eines Zeugen das oben genannte Mietfahrzeug zur Nutzung übernommen und ist ab diesem Zeitpunkt für sämtliche Schäden am Fahrzeug, an den Passagieren oder an transportierten Gegenständen verantwortlich. Vom Beginn der Mietdauer bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter gilt der Mieter als verantwortlicher Besitzer des Fahrzeugs. Er ist verpflichtet, das Fahrzeug in seinem Namen zu nutzen und alle Gesetze sowie polizeilichen Vorschriften einzuhalten und trägt die volle Verantwortung für sämtliche Gesetzesverstöße in Griechenland. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, alle Bußgelder und Gerichtskosten im Zusammenhang mit illegalem Parken oder anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zu tragen.
Versicherungsschutz – Collision Damage Waiver (CDW)
Das Fahrzeug ist durch eine Collision Damage Waiver (CDW)-Mietversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 € versichert.
Autorisierter Fahrer & Verbotene Nutzung
Nur die Person, die diesen Mietvertrag unterzeichnet hat, ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt:
A) zur Untervermietung
B) zum Abschleppen oder Anschieben eines anderen Fahrzeugs
C) zum Transport von mehr Passagieren als erlaubt
D) auf beschädigten Straßen
E) unter Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen
F) außerhalb der Insel Milos ohne vorherige Genehmigung der Mietstation
Verfahren bei Unfall, Brand oder Diebstahl
Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Brand, Diebstahl usw.) hat der Mieter unverzüglich die Polizei und die Mietstation zu kontaktieren.
Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs
Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, der Mietstation sämtliche daraus resultierenden Verluste und Kosten zu erstatten.
Abschleppkosten & Reparaturdauer
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, im Falle eines Schadens die Abschleppkosten zu tragen und ist zudem verpflichtet, die Mietgebühr für den gesamten Zeitraum zu zahlen, der für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich ist.
Gepäck & Persönliche Gegenstände
Eine Gepäckversicherung ist nicht vorgesehen. Der Mieter haftet für jeglichen Verlust oder Schaden an persönlichen Gegenständen der Passagiere.
Ausschlüsse der Personenversicherung
Der Mieter und die Passagiere des gemieteten Fahrzeugs sind nicht versichert.
Schäden am Unterboden, Reifen & Felgen
Schäden am Unterboden des Fahrzeugs sowie an Reifen oder Felgen sind vom Mieter zu tragen.
Erklärung zur Finanziellen Verantwortung
Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er finanziell in der Lage ist, sämtliche am Fahrzeug verursachten Schäden zu decken, sofern die hinterlegte Kaution die Schadenskosten nicht abdeckt.
Autorisierte Reparaturwerkstätten
Im Schadensfall wird ein Kostenvoranschlag ausschließlich von der Vertragswerkstatt oder der Werkstatt akzeptiert, mit der die Mietstation zusammenarbeitet.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem griechischen Recht. Alle Streitigkeiten zwischen der Mietgesellschaft und dem Mieter aus diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Piräus.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem Abholtag erfolgen, sind kostenfrei (100 % Rückerstattung).
Stornierungen 15–30 Tage vor dem Abholtag unterliegen einer Rückerstattung von 50 %.
Stornierungen weniger als 15 Tage vor dem Abholtag sind nicht erstattungsfähig (Keine Rückerstattung).